Im Familienrecht vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Kerngebieten:
- Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Trennung und Scheidung
- Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
- Hausrat
- Namensrecht
- Adoption
- Gewaltschutz
Als Fachanwälte verfügen wir über besondere theoretische Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrecht.