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  • Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen,
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  • Gehaltskürzung und Gehaltsrückstände,
  • Insolvenz des Arbeitgebers,
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen,
  • Aufhebungsvertrag und einvernehmliche Beendigung,
  • Arbeitszeugnis,
  • Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht etc.

 

Durch langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet, sind wir in der Lage Sie unkompliziert, kompetent zu beraten bzw. zu vertreten.

 

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Kanzlei Schwake

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